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   OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19   

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OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19 (https://dejure.org/2021,47652)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.10.2021 - 6 A 325/19 (https://dejure.org/2021,47652)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 6 A 325/19 (https://dejure.org/2021,47652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SchfHwG § 12 Abs. 1 Nr. 2
    Widerruf einer Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Pflicht zur Vorlage des Kehrbuchs; Selbstbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
    Dieser Grundsatz, der zu den anerkannten Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehört, ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, 41 f.; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 - 8 ME 49/12 - , juris Rn. 35).

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit gilt indes nur in Straf- und Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren sowie für Prozessparteien uneingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 a. a. O. S. 43 f.).

    Ansonsten kann der mit Einschränkungen der Selbstbelastungsfreiheit verbundene Grundrechtseingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 a. a. O. S. 45 ff.).

    Dem Interesse des Schornsteinfegers kann durch ein Verwertungsverbot der durch die Vorlage- und Auskunftspflicht erlangten Informationen in einem Straf-, Disziplinar- oder berufsgerichtlichen Verfahren Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 a. a. O. Rn. 44).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
    Dieser Grundsatz, der zu den anerkannten Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehört, ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, 41 f.; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 - 8 ME 49/12 - , juris Rn. 35).

    Er umfasst die Freiheit eines Beschuldigten, sich zum Tatvorwurf zu äußern oder von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, und seine aktive Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhaltes zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. April 2010 - 2 BvL 13/07 -, juris Rn. 2; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 a. a. O.; jeweils m. w. N.).

    Dem Interesse des Schornsteinfegers kann durch ein Verwertungsverbot der durch die Vorlage- und Auskunftspflicht erlangten Informationen in einem Straf-, Disziplinar- oder berufsgerichtlichen Verfahren Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 a. a. O. Rn. 44).

  • BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11

    Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
    Die Prüfung ist an der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids auszurichten (BVerwG, Urt. v. 7. November 2012 - 8 C 28.11 -, juris Rn. 13).

    Vielmehr sind die Anforderungen die die Berufsfreiheit an die Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit stellt, in ständiger Rechtsprechung geklärt (vgl. allgemein: BVerwG, Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 6.14 -, BVerwG 152, 39 Rn. 14 m. w. N.; für Schornsteinfeger: BVerwG, Urt. v. 7. November 2012 a. a. O. Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
    Vielmehr sind die Anforderungen die die Berufsfreiheit an die Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit stellt, in ständiger Rechtsprechung geklärt (vgl. allgemein: BVerwG, Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 6.14 -, BVerwG 152, 39 Rn. 14 m. w. N.; für Schornsteinfeger: BVerwG, Urt. v. 7. November 2012 a. a. O. Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
    Der Tatrichter hat aber nur dann Anlass, den Sachverhalt nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO weiter zu erforschen, wenn er von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus des zusätzlichen Tatsachenmaterials bedarf (BVerwG, Beschl. v. 30. September 1997 - 4 B 175.96 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
    Er umfasst die Freiheit eines Beschuldigten, sich zum Tatvorwurf zu äußern oder von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, und seine aktive Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhaltes zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. April 2010 - 2 BvL 13/07 -, juris Rn. 2; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 a. a. O.; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 08.07.2020 - 4 B 44.19

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Außengastronomiefläche im

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
    Denn die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 2020 - 4 B 44.19 -, juris Rn. 15; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Gültigkeit von § 19 TabStG im Rahmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
    Die sich aus dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ergebenden Vorlage- und Auskunftspflichten können dann, wenn der Schornsteinfeger bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Vorlage- und Auskunftspflichten Informationen preisgeben muss, die Anhaltspunkte für von ihm begangene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder berufliche Pflichtverletzungen bieten, in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2009 - 2 BvL 19/08 -, juris Rn. 74; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 Rn. 37).
  • OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18

    Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
    Eine Zulassung der Berufung scheidet aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2021 - 6 A 1268/18 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.01.2016 - 4 B 348/15

    Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, Aufhebung der Bestellung, fachliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19
    Denn das Verwaltungsgericht hat sich in den Urteilsgründen die Gründe im Beschluss des vormals zuständigen 4. Senats vom 26. Januar 2016 - 4 B 348/15 - zu eigen gemacht, mit dem die Beschwerde des Klägers im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den an-gefochtenen Bescheid mit der tragenden Begründung zurückgewiesen wurde, dass schon die unterbliebene Vorlage der angeforderten Kehrbuchunterlagen für das Jahr 2015 die Aufhebung der Bestellung rechtfertige:.
  • OVG Sachsen, 28.08.2020 - 6 A 49/19

    Wiederaufforstungsverpflichtung; Waldbegriff; Berechnung der Mindestgröße nach §

  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19

    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg;

    Ein solches Aussageverweigerungsrecht besteht - wie es auch Laien häufig bekannt ist - als Beschuldigter in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 46 Abs. 1 Satz 1 OWiG), nicht aber regelhaft bei Gefahrabwehrmaßnahmen (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 14. Oktober 2021 - 6 A 325/19 -, juris Rn. 12 ff.).
  • OVG Sachsen, 26.07.2023 - 6 A 1/21

    Zulassung der Berufung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Methamphetamin;

    Denn die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (SächsOVG, Beschl. v. 14. Oktober - 6 A 325/19 -, juris Rn. 15, für das Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 8. Juli - 4 B 44.19 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19

    Zulassung der Berufung; Bezirksschornsteinfeger; Kehrbuch; Übergabe an

    Der Umfang der beschlagnahmten Gegenstände dürfte seine Ursache darin haben, dass der Kläger seiner Verpflichtung zur Vorlage des Kehrbuchs und der Unterlagen nicht ansatzweise nachkommen war (s. SächsOVG Beschluss v. 4. Oktober 2021 - 6 A 325/19 -, dem Kläger bekannt), er bei der Durchsuchung nicht mitwirkte und der Beklagte demzufolge, um an die erforderlichen Daten zu gelangen, zunächst alle Gegenstände beschlagnahmt hat, die die erforderlichen Daten beinhalten konnten.
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